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18.09.2009 - Abmahnungen wegen Anti-Abmahnklausel
Viele Webmaster hatten sie als Stein der Weisen zur Vorbeugung von Abmahnungen betrachtet: Die sogenannte Anti-Abmahnklausel. Die in Impressum, Disclaimer oder ABG untergebrachte Aufforderung, zunächst persönlich Kontakt per Email aufzunehmen, bevor man einen Anwalt beauftragt. Eigentlich eine sinnvolle und von Seiten des Abmahnenden auch moralisch angemessene Forderung.
Keine Überraschung aber auch, dass die Wettbewerbszentrale, als mächtigste Pro-Abmahnlobby ebenso wie als umfassendster Profiteur der wahnwitzigen deutschen Abmahnregelung das ganz anders sieht. Dort ist man sich nicht zu fein, den Abmahngedanken komplett zu pervertieren, und jetzt auch gegen diese vermeintliche Schutzklausel vorzugehen. Mit kostenpflichtigen Abmahnungen.
Solange unsere Politik sich also die Gesetze von Lobbys wie der Wettbewerbzentrale diktieren lässt, solange muss dringend davon abgeraten werden, diese Schutzklausel zu verwenden. Insbesondere Gewerbetreibenden raten wir dringend, ihre Internetpräsenzen diesbezüglich zu überarbeiten.
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