20.02.2010 - Betrachten von Kinderpornografie strafbar

Man kann es nicht oft genug betonen: Kindesmissbrauch ist ein widerliches Verbrechen, und der Vertrieb von gewissermaßen Fotodokumentationen solcher Verbrechen muss verhindert und bestraft werden.
 
Ein gewisses Unwohlsein verursacht allerdings ein neues Gesetz, das bereits das Betrachten von Kinderpornografie zum Straftatbestand macht. Da sind wohl einige Eiferer übers Ziel hinausgeschossen. Wie zB. soll man wissen, ob etwas Kinderpornografie ist, ohne hinzugucken? Wie soll man Seiten zur Anzeige bringen, wenn man sich durch ihre "Entdeckung" bereits strafbar gemacht hat. Das ist grotesk. Man stelle sich mal den Parallelfall vor, dass man sich strafbar machen würde, wenn man sich in der Presse Bilder von Gewaltopfern oder Überfällen anschaut.
 
Es geht aber sogar noch weiter: Bereits die "Anscheins-Kinderpornografie" (soll heißen volljährige, auf jugendlich getrimmte Modelle) ist ja neuerdings strafbar. Die Parallele dazu wäre, dass man sich strafbar macht, wenn man sich einen Krimi anguckt (quasi Anscheins-Verbrechen).
 
Dieses hirnbefreite Eiferertum einiger Kinderschützer, die sicherlich nur das Beste wollen, wird jetzt aber noch gekrönt durch ein aktuelles Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts, das (einmal mehr) durch völliges Fehlen von Computer- und Internet-Sachkenntnis glänzt:
    Verurteilt wurde ein Mann, weil sich im temporären Speicher seines Computers 16 kinderpornografische Dateien befanden. Aus Sicht der Hamburger Richter handelt es sich dabei um "Besitz". Besitz von Kinderpornografie.
 
Die Folgen dieses (Grundsatz-) Urteils sind ungeheuerlich. Es bedeutet praktisch, dass, wenn zB. im Hintergrund unwissentlich ein Popunder geladen wird, das mehrere kinderpornografische Bild-Dateien enthält, man bereits in ihren (strafbaren) "Besitz" gelangt ist. Es nutzt dann gar nichts, wenn man das Popunder entsetzt wegklickt. Zu spät. Wohl dem, der weiß, wo sich die temporären Dateien befinden und diese regelmäßig löscht ...
 
Eine Parallele dazu wären übrigens auch Streaming-Dateien von geschützter Musik oder Filmen. Das Anhören auf offiziellen Seiten ist legal, der (mit unfreiwilligem Download verbundene) Besitz aber nicht. Was bedeutet, dass man sich zwangsläufig bereits mit dem Anhören/Anschauen strafbar macht, weil der fiese Computer alles in die temporären Dateien downloaded. Wenn das die Herren Richter in Hamburg wüssten und verstehen würden, würden sie die Gattung Computer glatt verbieten.
 
Fazit kann offenbar nur sein, regelmäßig seine temporären Verlaufs- und Internet-Dateien zu löschen und, ganz wichtig: Nur mit Augenbinde und Ohrstöpseln ins Internet gehen! Kinderpornografie ist zwar (entgegen den Behauptungen einiger Agitatoren) im Internet extrem selten, mir selber ist sie in 15 Jahren noch NIE begegnet, aber man kann ja nie wissen ...
 
 
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