19.09.2007 - Abmahnung an Gott.

Der US-Abgeordnete Ernie Chambers hat kürzlich beim Gericht von Douglas (Nebraska) Klage gegen Gott eingereicht. Er versteht das nicht als Blasphemie, sondern vielmehr als Kritik am amerikanischen Klage-Unwesen, wo jeder jeden nach Lust und Laune verklagen kann.
 
Da haben wir in Deutschland eine ziemlich ähnliche Situation, nur mit dem Unterschied, dass es bei uns Abmahnungen statt Klagen sind. Dies verschärft den Sachverhalt aber noch, denn während in Amerika unsinnige und bagatellhafte Klagen kostenpflichtig abgewiesen werden, sind deutsche Abmahnungen eine völlig risikofreie Geldmaschine für Anwälte, was zwangsläufig zu ungeheuerlichem Missbrauch und Abmahnexzessen (verharmlosend Welle genannt) führt.
 
Deshalb hier unser Vorschlag: Eine Abmahnung an Gott, und zwar wegen Verstoß gegen die Impressumpflicht! Trotz eindeutiger Regelung ist Gott offenkundig nicht seiner Verpflichtung nachgekommen, seine geschäftsmäßig betriebene Veröffentlichung, volkstümlich gelegentlich auch als Universum bezeichnet, hinreichend zu kennzeichnen und sich als Verantwortlichen erreichbar zu machen.
 
Abmahnanwälte, die an diesem Fall Interesse zeigen, mögen sich bitte bei uns melden.
 
 
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