27.02.2008 - Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrigHeute hat das Bundesverfassungsgericht das lange erwartete Urteil über einige heftig umstrittene Abschnitte im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen gesprochen. Die Verfassungsrichter haben erfeulicherweise entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von Rechnern und das Knacken geschützter Websites durch staatliche Behörden unzulässig sind. Dazu wurden gleich mehrere vernünftige Begründungen geliefert: Die Maßnahmen verstoßen ganz klar gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, der Schutz privater oder gar intimer Daten ist nicht gewährleistet, und der Einsatz der Mittel unterliegt keiner unabhängigen Kontrolle. Ausserdem steht das Gesetz im Widerspruch zum Persönlichkeitsrecht und zum Telekommunikationsgeheimnis. Wenn überhaupt, dann sollen Online-Durchsuchungen nur zur Abwendung einer konkreten, wirklich ernsten Gefahr, und dann nur mit richterlicher Anordnung möglich sein. Die aus technischer Sicht größte Hürde dürfte jedoch sein, dass rein private Daten weder eingesehen noch gespeichert werden dürfen, schon gar nicht automatisiert und auf Verdacht. Bedingungen, mit denen man leben könnte, wenn sie streng und eindeutig genug formuliert würden. Das Urteil macht Hoffnung, dass durchaus nicht alle in unserem Land der allgemeinen Terrorismus-Hysterie erlegen sind, und dass Privatsphäre zumindest vereinzelt noch als schützenswertes Gut angesehen wird.
weitere Meldungen:
|