17.10.2008 - Urteil zu den Kosten der VorratsdatenspeicherungVor dem Berliner Verwaltungsgericht wurde ein weiterer Teilerfolg im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung erzielt. Ein Tochterunternehmen der britischen BT-Gruppe hatte dageben geklagt, die Kosten (technische Ausstattung etc.) für die Vorratsdatenspeicherung einfach vom Staat aufgebürdet zu bekommen. Da eine entsprechende Klage auch bereits beim Bundesverfassungsgericht vorliegt, befreite das Berliner Gericht die Firma bis zur entgültigen Klärung durch das Verfassungsgericht von der Pflicht zu Vorratsdatenspeicherung.
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