17.10.2008 - Urteil zu den Kosten der Vorratsdatenspeicherung

Vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurde ein weiterer Teilerfolg im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung erzielt. Ein Tochterunternehmen der britischen BT-Gruppe hatte dageben geklagt, die Kosten (technische Ausstattung etc.) für die Vorratsdatenspeicherung einfach vom Staat aufgebürdet zu bekommen. Da eine entsprechende Klage auch bereits beim Bundesverfassungsgericht vorliegt, befreite das Berliner Gericht die Firma bis zur entgültigen Klärung durch das Verfassungsgericht von der Pflicht zu Vorratsdatenspeicherung.
 
Merkwürdig allerdings, dass nur ein britisches Unternehmen offenbar den Mumm hat, gegen diesen Datenspeicherungsunfug zu klagen, während deutsche Unternehmen, mit dem offenbar typisch deutschen Duckmäusertum, selbst die entstehenden erheblichen Kosten (bis zu einer 1/2 Milliarde für die gesamte Branche) klaglos auf sich nehmen. Man würde sich generell mehr "Zivilcourage" von den Internetprovidern wünschen, auch im Kampf gegen Abmahnungen und Urheberwahn. Stattdessen lassen sich diese Firmen wie billige Spitzel von Phonoindustrie und Staat einspannen. Das ist beschämend!
 
 
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