09.11.2005 - Scheuen Abmahnanwälte das Licht der Öffentlichkeit?Zumindest im Falle der Wallpaper-Abmahnungen scheint das der Fall zu sein. Offenbar sind sich die betreffenden Anwälte der Fragwürdigkeit und Maßlosigkeit ihres Tuns durchaus bewußt. Aufgrund des Medien- und Presseaufgebots, das sich wegen der Ungeheuerlichkeit und Maßlosigkeit der Schadenersatz-Forderungen (fast 6000 Euro) im Gerichtssaal eingefunden hatte, zog die Abmahnanwältin den Schwanz ein und sagte telefonisch ab. Ob es zu einem neuen Gerichtstermin kommt, steht noch nicht fest.
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