09.11.2005 - Scheuen Abmahnanwälte das Licht der Öffentlichkeit?

Zumindest im Falle der Wallpaper-Abmahnungen scheint das der Fall zu sein. Offenbar sind sich die betreffenden Anwälte der Fragwürdigkeit und Maßlosigkeit ihres Tuns durchaus bewußt. Aufgrund des Medien- und Presseaufgebots, das sich wegen der Ungeheuerlichkeit und Maßlosigkeit der Schadenersatz-Forderungen (fast 6000 Euro) im Gerichtssaal eingefunden hatte, zog die Abmahnanwältin den Schwanz ein und sagte telefonisch ab. Ob es zu einem neuen Gerichtstermin kommt, steht noch nicht fest.
 
Aktuelle Meldung dazu bei Heise-Online
 
Videoaufzeichnungen von TV-Sendungen (Hessischer Rundfunk), die sich diesem Thema widmeten: c't-TV vom 29.10. und c't-TV vom 12.11.
 
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