29.03.2006 - Skandal-Urteil im Wallpaperfall.

Wie anhand unser Vorberichte nicht anders zu erwarten (der zuständige Richter bekundet freimütig, keine Ahnung vom Internet zu haben), aber mit unabsehbaren Folgen für das deutsche Web, wurde jetzt im Wallpaper-Fall ein Urteil vom Hamburger Amtsgericht gesprochen. Ein Schüler wurde, wegen der Veröffentlichung von Wallpapers auf seiner Homepage, zur Zahlung von 3300 Euro Lizenzgebühren verurteilt (zusammen mit den Gerichtskosten dürften das fast 7000 Euro werden). Der Skandal dabei ist: Ein aus Unwissenheit oder meinetwegen Fahrlässigkeit begangener Bagatellverstoß, ohne realen Schaden, ohne Geschädigte, ohne irgendwelche nachweisbaren Folgen, wird hier per Gerichtsentscheid zu Grundlage und Freibrief für hemmungslose Abzocke durch Anwälte und Lizenzinhaber gemacht. Statt der allgemeinen Hexenjagd und Abzocke im deutschen (und NUR im deutschen) Netz endlich einen Riegel vorzuschieben, leistet man den zunehmend unseriöser und absurder werdenden Abmahnwellen weiteren Vorschub. Ein schwarzer Tag für das Internet!
 
Spendenaktion: Der betroffene Schüler schildert auf seiner Website
To-You.de die Ereignisse und bittet um Spenden für ein Berufungsverfahren. Da es hier nicht nur um ein Einzelschicksal geht, sondern das komplette Internet durch die Ignoranz eines einzelnen Richters mit Abmahnwellen überzogen zu werden droht, bitten wir ausdrücklich um Unterstützung. Das Geld wird durch den bekannten Internet-Anwalt Dr. Bahr verwaltet. Zur Spendenaktion
 
 
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